Garantiebedingungen

Für die Erhebung einer Reklamation ist es notwendig, den Mangel am Element mit Kaufbeleg der Fenster-Welten-GmbH darzustellen. Beigefügte Fotos mit Mängelbeschreibung sind zur Dokumentation notwendig.
Dafür ist jedoch der Zeitraum bei verdeckten Mängeln von 10 Tagen nach Erhalt der Ware einzuhalten. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. Produktionsbedingte Materialfehler sind somit unverzüglich beim Hersteller anzuzeigen.

Der Einbau aller Elemente ist zwingend durch Fachpersonal durchzuführen.
Die Fenster-Welten-GmbH behält sich vor, die durch eine Fachfirma erstellte Einbaurechnung der Fenster und Türelemente sowie Rollläden zu verlangen.

Folgende Punkte werden bei Erhebung einer Reklamation nicht anerkannt:

–  Beschädigungen, die nach Erhalt der Ware verursacht wurden

–  unsachgemäßer Einbau bei Nichteinhaltung der entsprechenden Normen

–  Festlegung der Mängel bei nicht fachgerechter Montage und Handhabung bei

Begutachtung durch Mitarbeiter der Fenster und Rollladenhersteller

–  falsche Einstellung an den Elementen und deren unsachgemäße Bedienung

–  Fehlbedienungen und unsachgemäße Handhabung an den Sonnenschutzanlagen

–  unsachgemäße Reinigung mit nicht zulässigen chemischen und aggressiven Putzmitteln

–  Nichteinhaltung der Pflege von Dichtungen und Wartung der Beschlags-Elemente

–  ständige Einwirkung von Temperaturen ab 60°C

–  Eigenumbau und somit Veränderungen, die vom Originalzustand abweichen

–  Nicht-Beachtung der Belüftungsanforderungen

–  Sturmschäden u.Ä., sowie Naturkatastrophen, zu hohe Hitze verbunden mit

Dampfentwicklungen, Verschleißerscheinungen

Wichtige Informationen zu den Garantiebedingungen

–  Nach Erhalt der Ware obliegt es dem Kunden, alle Elemente auf Richtigkeit und Vollzähligkeit zu prüfen.

–  Es sind innerhalb von 2 Tagen Mängel wie Glasbruch oder Beschädigungen anderer Art zu melden. Spätere Mängelanzeigen werden nicht anerkannt.

–  Ab dem Tag der Warenannahme beginnt die Garantiezeit von 2 Jahren;
davon ausgenommen sind: Griffe elektrischer Anlagen, Schließanlagen, Rollläden und Eingangstüren mit einer Garantiezeit von je 1 Jahr

–  Der Hersteller behält sich vor, bei nicht berechtigten Reklamationen die Fahrkosten der Servicetechniker in Rechnung zu stellen.

–  Garantieansprüche können nur innerhalb Deutschlands reguliert werden. Im Ausland befindliche Fenster und Rollläden finden keine Beachtung bei der Regulierung der Reklamation.