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Energieeinsparverordnung
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Inhaltsverzeichnis

Die Energieeinsparverordnung – Eine kleine Regelung mit großen Auswirkungen auf unsere Umwelt

Die Energieeinsparverordnung ist eines der wichtigsten Instrumente der Energie- und Klimaschutzpolitik. Etwa 40 % des gesamten Verbrauchs an Energie ist in Deutschland auf Gebäude zurückzuführen. Genau aus diesem Grund ist das Ziel der Energieeinsparverordnung, den Wärmeschutz und die Anlagentechniken bei Gebäuden so energieeffizient wie nur möglich zu gestalten. Somit ist jeder Bauherr und Käufer eines Hauses dazu verpflichtet, dieses energiesparend aufzubauen. Für ältere Häuser bestehen gesonderte Regelungen. Die erste Fassung wurde im Jahr 2002 aufgesetzt, die letzte ist aus dem Jahr 2007 und wurde lediglich um kleine Änderungen ergänzt, die zuletzt im Jahre 2015 umgesetzt wurden. Die standardisierten bautechnischen Anforderungen für den energieeffizienten Gebäudebau fassen die ursprüngliche Wärmeschutzverordnung sowie die Heizungsanlagenverordnung zusammen und erweitern deren Betrachtungsrahmen. So ist es aus der Sicht der Energieeinsparverordnung durchaus möglich, schlechtere Werte des Energieverbrauchs durch z.B. eine ungenügende Wärmedämmung mit besseren technischen Anlagen auszugleichen. Umgekehrt können ineffiziente Technikanlagen natürlich auch mit einer guten Dämmung kompensiert werden. Wohn-, Büro- und bestimmte Bürogebäude müssen sich an die Verordnung halten. Ausgeschlossen werden Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen oder ausschließlich für die Haltung von Tieren genutzt werden, Bauwerke in unterirdischer Ebene, Gewächshäuser und ähnliche Gebäude, die keinen einem üblichen Wohngebäude annähernden Energieverbrauch aufweisen. Die Energieeinsparverordnung ist eine verpflichtende Regelung, die unter regelmäßiger Kontrolle steht. Es lohnt sich also, in Fenster und Türen mit Top-Qualität zu investieren!

Spezielle Verpflichtungen für Neu- und Altbauten – Die Energiesparverordnung berücksichtigt vorhandene Mittel und zukünftige Notwendigkeiten

Bevor wir näher auf die Regelungen der Energieeinsparverordnung für Neu- und Altbauten eingehen, möchten wir kurz die Begriffe Primär- und Endenergiebedarf erklären. Die Endenergie umfasst den Wärmebedarf für Heizung und Trinkwasser sowie die damit einhergehenden Verluste, die durch die angewandten Anlagen entstehen. Bei der Primärenergie werden genau diese Verluste berücksichtigt. Die Art der technischen Anlage zur Energiegewinnung wird mit ihren Auswirkungen auf die Umwelt in Relation gesetzt. Erneuerbare Energien wie die Solarenergie sind aus Perspektive der Energieeinsparverordnung selbstverständlich sehr viel vorteilhafter als die Nutzung von Öl, Gas und Strom. Bei dem Neubau eines Gebäudes ist konkret die Reduktion der Primärenergie verpflichtend – und das lohnt sich auch! Bis zum Jahr 2021 sollen Gebäude mit niedrigstem Energieverbrauch Standard sein. Mit energiesparenden Bauelementen vermeiden Sie daher, dass Ihr Objekt rasch bautechnisch überholt wird. Durch höhere Energiepreise und Förderungen beim Einsatz energieeffizienter Anlagen wird die Investitionsfreudigkeit für regenerative Energien zusätzlich gesteigert. Die Energieeinsparverordnung hat allerdings auch für bestehende Gebäude Geltung! Bei dem Kauf eines Hauses, das Sie nach dem Jahr 2002 erstanden haben, sind Sie dazu verpflichtet, dieses innerhalb von 2 Jahren nachzurüsten oder ineffiziente Teile auszutauschen, wenn sie nicht dem Rahmen der Energieeinsparverordnung entsprechen. Bei Modernisierungen müssen gewisse Mindeststandards eingehalten werden und für Sanierungen und Neuerungen einzelner Bauelemente gelten gesonderte Werte. Unsere Produkte von polnischefenster24.de entsprechen den Vorgaben in höchstem Maße! Achten Sie beim Bau auch darauf, dass Sie sich einen Energieausweis ausstellen lassen und ihre Anlagen regelmäßig überprüfen. Bei baulichen Änderungen müssen Sie laut Energieeinsparverordnung zuvor einen Fachmann ein Auge darauf werfen lassen, damit bei Ihrem Bau nichts schiefläuft!

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