Alte und undichte Fenster sind in vielen Fällen für einen beträchtlichen Wärmeverlust im Raum verantwortlich. Bis zu 20 Prozent können dadurch verloren gehen und die Energiebilanz nach oben treiben. „Jetzt reicht’s“, denken Sie und wollen den aufgeschobenen Fenstertausch endlich angehen. Wären da nur nicht die belastenden Kosten. Die gute Nachricht: In Deutschland gibt es staatliche und regionale Förderprogramme für die energetische Sanierung von Fenstern und weiteren Maßnahmen. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist es möglich, unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse für einzelne Maßnahmen und zinsgünstige Kredite für umfangreiche energetische Erneuerungen von Wohngebäuden zu bekommen. Ihre Anträge stellen Sie entweder beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder bei der staatlichen Förderbank, der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Außerdem bieten mehrere Bundesländer zusätzliche Fördermöglichkeiten an.
Fördermöglichkeiten durch den Bund: BAFA + KfW
Einzelmaßnahmen
Bei Einzelmaßnahmen wie einem Fenster- bzw. Türentausch empfiehlt sich eine Förderung durch das BAFA, das ab einer Investitionssumme von 300 Euro in Anspruch genommen werden kann. Die Ausgaben werden mit einem Grundfördersatz von 15 Prozent bezuschusst – die Höchstfördergrenze liegt bei 30.000 Euro pro Wohnungseinheit. Wenn für die Sanierungsmaßnahme ein Bonus aufgrund eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) gewährt wird, erhöht sich die Grenze auf 60.000 Euro.
Sanierungsprogramm
Förderungen durch zinsgünstige Kredite (bis 150.000 Euro je Wohnungseinheit) und Tilgungszuschüsse zwischen 5 und 45 Prozent können Sie innerhalb eines Sanierungsprogramms zum Effizienzhaus, bei dem es nicht um Einzelmaßnahmen geht, bei der KfW beantragen. Im Rahmen dessen werden alle Maßnahmen zur energetischen Sanierung (Kredit Nr. 261 oder Kredit Nr. 308), auch der Fenstertausch, berücksichtigt. Gefördert wird im Übrigen sowohl die Sanierung eines Hauses als auch der Kauf eines frisch sanierten Objekts.
Steuerabschreibungen
Eine weitere Gelegenheit, beim Kauf und Einbau neuer Fenster oder anderer energetischer Sanierungsmaßnahmen zu sparen, ist die Steuerabschreibung. Bis 2029 ist es möglich, die Kosten bei der Einkommenssteuer geltend zu machen.
Vorsicht: Wenn Sie bereits Fördermaßnahmen des BEG, also von BAFA oder KfW bekommen, können Sie dieselbe Sanierungsmaßnahme nicht auch noch von der Steuer absetzen.
Förderprogramme beim Fenstertausch durch einzelne Bundesländer
Je nachdem, in welchem Bundesland oder in welcher Stadt Sie leben, kann es regionale Zuschüsse für den Wechsel zu hochwertigen Fenstern geben. In Berlin zum Beispiel dürfen Sie mit einer Zuzahlung von 400 Euro pro Quadratmeter Fensterfläche rechnen, wenn Sie in ausgewiesenen sehr lauten Gebieten leben und spezielle Schallschutzfenster einbauen lassen.
Im Bundesland Bremen werden Sie bei der Installation von hochwärmedämmenden Fenstern finanziell unterstützt. Auch in Hamburg gibt es Zuschüsse für Wärmeschutzfenster. Sachsen-Anhalt beispielsweise bietet zinsgünstige Kredite für energieeffiziente Fenster.
Am besten wenden Sie sich direkt an Ihre Kommune und fragen, ob und welches Förderprogramm beim Fenstertausch existiert. Die regionalen Programme können auch mit den staatlichen des BEG kombiniert werden. Dadurch lässt sich für Sie noch mehr Geld sparen und die Investition macht sich schneller bezahlt.
Voraussetzungen für eine Förderung durch Bund und Länder
Verständlicherweise kann es nicht für jede Erneuerung Fördergelder geben. Aber es gibt sie für qualitativ hochwertige und nachweislich energieeffiziente Produkte.
Um die Förderprogramme bei den einzelnen Stellen beantragen zu können, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Bei BAFA und KfW muss im Vorfeld immer ein professioneller Energieberater, der Mitglied in der dena (Deutsche Energie-Agentur) ist, beauftragt werden. Auch die dadurch entstandenen Kosten können bezuschusst werden. Zu den weiteren Voraussetzungen zählt, dass der Antrag vor dem Kauf und Einbau der neuen Fenster und Türen gestellt werden muss.
Gerne berät Sie das spezialisierte Team der Fenster-Welten GmbH, welche Marken und Modelle für Sie infrage kommen. Informieren Sie sich darüber hinaus über weitere Vorgaben von BAFA und KfW direkt über deren Websites sowie bei Ihrer Kommune.
Wer hat Anspruch auf Fördermittel?
Die BAFA und KfW fördern:
- Privatpersonen
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Kammern
- Verbände
- soziale Organisationen und Vereine
- Unternehmen
- Freiberufler
- Contractoren
Wie beantrage ich eine Bezuschussung oder günstigen Kredit bei der BEG?
Als Erstes müssen Sie einen Energieeffizienz-Berater beauftragen, der für Sie ein Konzept erstellt und Ihnen passende Fensterarten vorschlägt. Dann können Sie erste Planungsschritte einleiten. Je nach Förderprogramm müssen Sie bereits im nächsten Schritt einen Antrag stellen.
Wurde dieser bewilligt, können Sie loslegen und neue Fenster bei der Fenster-Welten-GmbH bestellen. Gerne beraten Sie unsere qualifizierten Mitarbeiter zu den besten Uw-Werten und den Vorteilen einer Dreifachverglasung.
Neben dem Verkauf hochwertiger Fensterprofile aus Kunststoff, Aluminium oder Holz zu Top-Preisen übernehmen wir auch die fachgerechte Montage für Sie. Denn auch bei dieser Leistung müssen Sie die Beauftragung eines Fachbetriebs bei Ihrer Förderstelle nachweisen, um etwaige Vergünstigungen nach Abschluss und Prüfung der Arbeiten zu bekommen.




